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Explosionsschutz
Der Explosionsschutz ist in der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU für Europa festgelegt. Wie helfen bei Erstellung eines Explosionsschutzdokument. Gefahrstoffverordnung – GefStoffV. Wir zeigen Ihnen Lösungen und geben Hilfen und Checklisten. Das Rundum-sorglos-Paket!
Durch die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU als Nachfolge der 94/9/EG ("Atex 95") sowie die mit der Gefahrenstoffverordnung in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung umgesetzte Richtlinie 1999/92/EG ("Atex 137") ergeben sich für den Anlagenbetreiber im Hinblick auf den Explosionsschutz grundlegende Aufgaben:
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Beurteilung der Explosionsgefahren in ihrer Gesamtheit unter Einbeziehung von Zündgefahren durch nicht elektrische Betriebsmittel
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Dokumentation der durchgeführten Betrachtungen in Form von einem Ex-Schutz-Dokument
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Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
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Treffen von Maßnahmen zur Risikominderung und höherer Sicherheit
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Aus den Explosionsschutzdokument geben sich wichtige Erkenntnisse für die Sicherheit ihrer Anlagen.
Unsere Service im Bereich Explosionsschutz
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Prüfung der Ausweisung von explosionsgefährdeten Bereichen
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Ausarbeitung eines Nachweises zum Gefahrenschutz bzw. Erstellung und Fortschreibung eines Sicherheitsberichtes für Anlagen.
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Begutachtungen hinsichtlich Fragestellungen zum Explosionsschutz
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Konzeptprüfungen bei der Planung von Neuanlagen
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Prüfung des Explosionsschutz-Konzeptes
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CE-Kennzeichnung, Schulung, Beratung, Unterstützung.
Wir liefern das Rundum-sorglos-Paket
"Fachkraft für Explosionsschutz"
Was ist unter dem Begriff ATEX zu verstehen?
„ATmosphères EXplosibles“.
Seit dem 1.7.2003 galt innerhalb der Europäischen Union ausschließlich die Richtlinie 94/9/EG für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Umgesetzt wurde Sie durch die 11. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz.
Am 29.3.2014 ist auf europäischer Ebene die überarbeitete Version 2014/34/EU veröffentlicht worden. Die ab 20.4.2016 Gültigkeit hatte.
Haben Sie in Ihrem Betrieb Gase oder Stäube (oder Elektrostatik), so kann schnell eine „gefährliche explosive Atmosphäre“ entstehen. Auch GEA genannt. Schon in einer Schreinerei, Bäckerei oder in Biogasanlagen wird diese Thema gerne übersehen.
Dazu kommt die Lagerung von Gefahrenstoffen nach TRGS 510 (neu)
Muss erst was passieren …? Nein!!!
Wir sind TÜV zertifiziert.
Wir beraten Sie
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Haben Sie GEA?
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Was ist zu tun?
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Was müssen Sie rechtlich erfüllen?
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Wir helfen beim erstellen von Ex-Dokumenten!
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Erdungskonzepte.
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Vermeinden von GEA, und Elektrostatik.
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