Frage des Kunden:
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Könnten sie mir hier bitte weiterhelfen, ob es dazu eine Auslegung der Niederspannungs- oder Maschinenrichtline gibt.
... Ich habe eine Frage zu Sicherheitsbezogenen Bauteilen im Schaltschrank. Gibt es dazu eine neuere offizielle Position?
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich aktuell einen Schaltschrank mit einer Sicherheitsfunktion (Türzuhaltung) projektiere der für ein .... gedacht ist.
Wir machen rein die elektrische Ausrüstung, der mechanische Teil kommt von einer anderen Firma. Natürlich legen und liefern wir die Türzuhaltung mit.
Bisher war ich immer auf dem Standpunkt, da wir ja nicht der Inverkehrbringer sind, dass es ausreichend ist unseren Schaltschrank gemäß Niederspannungsrichtlinie zu Kennzeichnen. Nun möchte aber der Kunde eine CE-Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie haben.
können Sie bitte weiterhelfen, ob es dazu eine Auslegung der Niederspannungs- oder Maschinenrichtline gibt.
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Antwort:
Maschinenrichtlinie versus Niederspannungsrichtlinie.
Nun es gibt generell 2 Wege ...
Schaltschrank CE nach Maschinenrichtlinie (M-RL) oder
Schaltschrank CE nach Niederspannungsrichtlinie (NS-RL)
Dieses Thema solle vor Auftragsvergabe besprochen werden, denn auch dies schlägt sich auf den Preis nieder!
Das Bild aus der DGUV, denke ich klärt dies ganz gut.
Auch kann es für einen "Schaltschrank für Maschinen" keine Einbauerklärung nach M-RL geben, da ein "Schaltschrank für Maschinen" nicht die Definition einer unvollständigen Maschine im Sinne der M-RL erfüllt.
Wenn der "Schaltschrank für Maschinen" allerdings auch die Steuerung von Sicherheitsfunktionen der Maschine beinhaltet, ist er als Sicherheitsbauteil nach der M-RL einzustufen. Für einen solchen "Schaltschrank" muss der Inverkehrbringer die Anforderungen der M-RL einhalten und damit z. B. auch eine EG-Konformitätserklärung nach M-RL ausstellen und beilegen sowie eine Betriebsanleitung mitliefern. In diesem Fall greift die NS-RL nur noch über Anhang I, Nr. 1.5.1 M-RL hinsichtlich ihrer Schutzziele.
Ein Schaltschrankbauer kommt in die Herstellerverantwortung, wenn er nicht nur im Auftrag des Maschinenherstellers "als verlängerte Werkbank" agiert. Das heißt, wenn er den Schaltschrank nicht nur mit den vom Maschinenhersteller vorgegebenen Bauteilen anhand dessen Schaltplan bestückt, verdrahtet bzw. konfiguriert oder programmiert, sondern der Schaltschrankbauer wählt selbst die, für die vom Maschinenhersteller vorgegebenen Sicherheitsfunktionen, notwendigen Bauteile aus und verdrahtet bzw. konfiguriert oder programmiert diese nach einem von ihm selbst erstellten Plan. Das heißt: Er nimmt durch die Tätigkeit selbst Einfluss auf die Erfüllung der Sicherheitsfunktion.
Es sind die Fragen zu klären, wer ist Maschinenhersteller, gibt es Sicherheitsfunktionen im Schaltschrank? (Achtung "Rote" Knöpfe" (Not-Halt und Co.) sind keine Sicherheitsfunktionen!)
Hierzu gibt es von Fachkollegen noch mehrere Ausführungen. Auch vom
ZVEI und der
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